BURA

„Schau ma mal.“

Die österreichischen Radiologinnen und Radiologen sorgen für Überblick: Mit genauem Auge machen sie im Zuge einer Untersuchung bis zu mehrere tausend Bilder und verdichten diese Informationen für die Patientinnen und Patienten sowie die zuweisenden Ärztinnen und Ärzte.

Die Bundesfachgruppe Radiologie (BURA) vertritt als beratendes Gremium der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) die österreichischen Radiologinnen und Radiologen. So sind wir zum Beispiel in die Begutachtung von Gesetzesentwürfen und Veränderungen von Ausbildungsordnungen involviert.

Auf unserer Website finden Sie Informationen über

  • die neuesten Entwicklungen im Bereich Radiologie,
  • die BURA und ihre Tätigkeitsfelder,
  • die radiologischen Untersuchungsverfahren und das grundsätzliche Funktionsprinzip der für die bildgebende Diagnostik zur Verfügung stehenden Technik sowie
  • das Qualitätsmanagement im Bereich Radiologie.

 

Codierpflichten in der Radiologie

Bezüglich den Codierpflichten in der Radiologie hat das BMASGPK folgende Auskunft gegeben:

Das Doku-G sieht keine Ausnahmen für bestimmte Fachbereiche vor. Somit besteht auch in der Radiologie eine Verpflichtung zur Übermittlung nach ICD-10 codierter Diagnosen.

Im Folgenden sind die dabei relevanten Punkte zusammengefasst:

  • Bei ambulanten Kontakten (ggf. auch ohne physischen Kontakt), ist eine Hauptdiagnose zu erfassen.
  • Es können die von der zuweisenden Stelle übermittelten diagnostischen Informationen (Symptome/Erkrankungen) verwendet werden.
    • Aber: Keine Übermittlung von Diagnosen, die im Zusammenhang mit „Verdacht auf“ oder „Ausschluss von“ verwendet werden!
  • Liegen keine Informationen zu den Gründen des ambulanten Kontaktes vor, soll ein ICD-10-Code aus dem Kapitel XXI übermittelt werden, z.B.:
    • Z01.6! Röntgenuntersuchung, anderenorts nicht klassifiziert
    • Z01.8! Sonstige näher bezeichnete spezielle Untersuchungen

Die Verwendung der nicht aussagekräftigen Z-Codes sollte auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben. Insbesondere bei aufwändigen diagnostischen Verfahren wie MR- und CT-Untersuchungen ist eine Beobachtung der Gründe der Inanspruchnahme von Relevanz für das Gesundheitssystem.