Strahlenschutz

Radiologie bedeutet Strahlenschutz.

Da Radiologinnen und Radiologen von jeher Erfahrungen hinsichtlich der Arbeit mit Röntgenstrahlen haben, sind ihnen folglich auch die potentiellen Risiken der ionisierenden Strahlen bestens bekannt. Aus diesem Grund ist es den Radiologinnen und Radiologen ein großes Anliegen, die Strahlenbelastung für die Patientinnen und Patienten hinsichtlich Diagnose und Therapie möglichst gering zu halten. Folgende Punkte tragen dazu bei:

  • Die Radiologin oder der Radiologe versucht mit möglichst wenig strahlenbelastenden Methoden eine umfassende Diagnostik zu erreichen.
  • Die Radiologin oder der Radiologe überwacht den Strahlenschutz bei diagnostischen und therapeutischen radiologischen Verfahren.
  • Innovative radiologische, digitale Systeme können die Strahlenbelastung erheblich senken.
  • Die Empfehlungen im Handbuch “Orientierungshilfe Radiologie” legen besonderen Wert auf den Strahlenschutz.

Neue Strahlenschutzmittel-Richtline

Die Radiologie ist ein dynamisches und sich ständig entwickelndes. In unserer modernen Welt ist es von entscheidender Bedeutung, unsere Praktiken und Verfahren ständig zu überdenken und anzupassen, um die Sicherheit und den Schutz unserer Patient:innen und medizinischen Fachkräfte zu gewährleisten.

Eine wichtige Veränderung in diesem Bereich fand 2023 statt und betrifft die Verwendung von Strahlenschutzmitteln wie Bleischürzen bei Röntgenuntersuchungen. Gemäß den internationalen Entwicklungen wird dies nicht mehr empfohlen. Es ist wichtig zu betonen, dass diese Empfehlung keine Auswirkungen auf die Verwendung von Strahlenschutzmitteln für exponiertes medizinisches Personal und unterstützendes Personal hat.

In Österreich haben sich die Bundesfachgruppe Radiologie der Österreichischen Ärztekammer (BURA), die Österreichische Gesellschaft für Medizinische Physik (ÖGMP), der Berufsfachverband für Radiologietechnologie Österreich (rtaustria), der Verband für Medizinischen Strahlenschutz in Österreich (VMSÖ) und das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK), zusammengeschlossen, um klare Empfehlungen für den Strahlenschutz zu formulieren.

Die Entscheidung, auf das Anlegen von Strahlenschutzmitteln bei Patient:innen zu verzichten, beruht auf einer Vielzahl von Gründen. Einer der Hauptaspekte ist der technische Fortschritt und die damit einhergehende Dosisreduktion. Moderne Röntgengeräte und Detektoren ermöglichen erhebliche Reduzierungen der Strahlendosis bei allen radiologischen Verfahren. Zusätzlich werden Optimierungsmaßnahmen verstärkt genutzt, wie beispielsweise Protokolloptimierung, präzisere Positionierung der Patientinnen und die Anpassung des Strahlungsfelds.

Des Weiteren hat sich gezeigt, dass die Verwendung von Strahlenschutzmitteln für Patient:innen im Vergleich zu anderen Schutzmaßnahmen weniger effektiv ist. Ein wichtiger Faktor dabei ist die erhebliche anatomische Variation zwischen den Patient:innen, die die Treffsicherheit von Strahlenschutzmitteln beeinträchtigt. Zudem vermitteln diese Mittel oft fälschlicherweise einen Eindruck von Schutz, obwohl sie in Wirklichkeit nur begrenzt zur Dosisreduktion beitragen.
Diese Gründe zusammen haben zu der Entscheidung geführt, die Empfehlungen für den Strahlenschutz bei Röntgenuntersuchungen zu überdenken und auf das Anlegen von Strahlenschutzmitteln bei Patient:innen zu verzichten.